BR. Mit welchen Mitteln könnte in der Altersvorsorge und bei den Steuern dafür gesorgt werden, dass Personen nach Erreichen des Regelrentenalters vermehrt erwerbstätig bleiben? Der Bundesrat hat zu dieser Frage einen Bericht verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass in der AHV und teilweise auch in der beruflichen Vorsorge die wirksamsten Massnahmen mit der Reform AHV 21 bereits umgesetzt werden. Soll die Steuerbelastung auf dem Erwerbseinkommen von Personen im Rentenalter gesenkt werden, bräuchte es dafür eine Verfassungsgrundlage.
Versicherte
Renten und Inflation
Die NZZ zeigt die Folgen der Teuerung auf Renten aus AHV und Pensionskassen sowie für Vermögen auf.
Kapital oder Rente?
In einem Beitrag der NZZ zum ewigen Thema der Form des Leistungsbezugs bei Pensionierung weisen die beiden Autoren – Markus Hürzeler (Rahn und Bodmer) und Roland Hofmann (ZHAW) auf die vielen Probleme und Gefahren, mit denen bei einem Kapitalbezug zu rechnen ist. Sie kommen zum Schluss:
Ausgehend von diesen Erkenntnissen sind zum einen die Anbieter von Finanzplanungen gefordert, ihren Beratungs- und Sorgfaltspflichten durch Anpassen der Planungsparameter an die heutigen Realitäten nachzukommen und so ihren Kundinnen und Kunden eine ebenso transparente wie fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen. Die Pensionskassen selbst könnten entscheidend zu einer Reduktion der Informationsasymmetrien beitragen, indem sie durch frühzeitige Aufklärung und allenfalls technische Unterstützung ihre Versicherten dazu befähigen, die Auswirkungen unterschiedlicher Bezugsszenarien zu simulieren.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Dass die Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge nicht korrekt festgelegt sind (Stichworte: Mindestzins, Umwandlungssatz, Rentenalter), fördert das Interesse sowohl der Finanzinstitute als auch der Pensionskassen, Rentenbezüge wenn immer möglich «zu vermeiden» und Kapitalbezüge zu empfehlen. Das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko werden auf den einzelnen Versicherten übertragen. Das war sicher nicht die ursprüngliche Absicht des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG).
Wohlfahrt nähert sich Vor-Corona Werten
BFS. Die Covid-19-Pandemie hat in der Wohlfahrt der Schweizer Bevölkerung ihre Spuren hinterlassen. Für das Jahr 2021 liegen zwar noch nicht für alle Indikatoren die notwendigen Daten vor, es zeigt sich aber eine Tendenz: Die Situation gleicht sich der Lage im Jahr 2019, also vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, wieder an.
So lag im Jahr 2021 die Lebenserwartung bei den Männern mit 81,6 Jahren 0,3 Jahre tiefer als vor der Pandemie und bei den Frauen mit 85,7 Jahren sogar etwas höher, nachdem sie 2020 deutlich auf 81,0 Jahre bzw. 85,1 Jahre zurückgegangen war.
Als weitere Resultate der Wohlfahrtsmessung lässt sich festhalten, dass das reale BIP pro Kopf 2020 gegenüber dem Vorjahr um 3,1% gesunken ist, 2021 konnte es einen Anstieg von 3,4% verzeichnen.
Der Bruttoenergieverbrauch ist zwischen 2019 und 2020 deutlich von rund 1,1 Millionen Terajoule auf rund 1 Million Terajoule zurückgegangen. 2021 hat er wieder zugenommen, allerdings nur relativ leicht um 1,3%.
2020 erreichte die durchschnittliche Lebenszufriedenheit der Bevölkerung einen Wert von 8,1 auf einer Skala von 0 bis 10.
Diese Zahlen und weitere Ergebnisse des Indikatorensystems Wohlfahrtsmessung sind auf dem Statistikportal Schweiz verfügbar.
Beispielloser Anstieg psychischer Störungen bei jungen Frauen
BFS. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der stationären Spitalaufenthalte wegen psychischer und Verhaltensstörungen bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 10 bis 24 Jahren um 26%, bei gleichaltrigen Männern um 6%. Zum ersten Mal waren psychische Störungen die häufigste Ursache für eine Hospitalisierung bei den 10- bis 24-Jährigen (19 532 Fälle), gefolgt von Verletzungen (19 243 Fälle). Die Spitaleinweisungen aufgrund von Suizidversuchen nahmen in derselben Altersgruppe um 26% zu, die ambulanten psychiatrischen Leistungen im Spital um 19%. Dies geht aus einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor, die sich mit der Behandlung von psychischen Störungen bei jungen Menschen in den Jahren 2020 und 2021 befasst.
Die Berufliche Altersvorsorge 2050
Wie sieht die berufliche Altersvorsorge 2050 aus? Was erwarten die Vorsorgeunternehmen und die Versicherten? Die PKG Pensionskasse hat zum Anlass ihres 50-jährigen Bestehens dazu die Hochschule Luzern mit der Ausarbeitung der Studie «Berufliche Altersvorsorge 2050» beauftragt. Verantwortlich dafür zeichnen Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann und Prof. Dr. Karsten Döhnert. Sie haben zusammen mit den Studenten im Zeitraum von rund acht Monaten die Studie verfasst. Zusammenfassend wird ausgeführt:
Ziel der Studie ist es, die Implikationen spezifischer Megatrends auf das Vorsorgesystem zu beschreiben und Gedankenanstösse zu liefern, wie die berufliche Vorsorge im Jahr 2050 ausgestaltet sein sollte. Konkret werden folgende Forschungsfragen analysiert:
– Welches sind die wichtigsten Aspekte der heutigen beruflichen Vorsorge hinsichtlich des An- und Entsparens des Alterskapitals?
– Welche Megatrends prägen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben im Jahr 2050?
– Welche Gaps ergeben sich zwischen dem heutigen und zukünftigen gesellschaftlichen Leben im Jahr 2050? – Welche Implikationen haben diese Gaps für die berufliche Altersvorsorge?
– Wie muss die berufliche Vorsorge, unter der Prämisse der Megatrends, ausgestaltet sein, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten und dem gesellschaftlichen Leben im Jahr 2050 zu genügen?
Mutterschaft und Einkommen
Das Monitoring des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit umfasst u.a. neue Daten zu Erwerbstätigkeit und Einkommen von Frauen. Dabei werden die Unterschiede zu den Einkommen von Männern auch aufgeschlüsselt nach den Kriterien Zivilstand und Mutterschaft, was üblicherweise bei den Ermittlungen der Gender Gaps nicht geschieht, weil diese Grössen nicht zu den als objektiv anerkannten Elementen gehört. In der NZZ heisst es dazu:
Ein noch wichtigerer Treiber [als die Wahl der Branche] für die Lohndifferenz ist laut Zobrist aber die sogenannte Erwerbsbiografie. Diese umfasst die Entwicklung der Löhne während des ganzen Berufslebens. Das Zürcher Wirtschaftsmonitoring zeigt, dass bei Frauen und Männern die Löhne mit zunehmendem Alter grundsätzlich steigen. Allerdings ist den Daten nicht zu entnehmen, ob jemand Kinder hat oder nicht.
Die Fachstelle Volkswirtschaft fokussierte sich deshalb auf den Zivilstand. Es zeigt sich, dass sich bei ledigen Frauen und Männern die Löhne ähnlich entwickeln. Hingegen öffnet sich bei den verheirateten Erwerbstätigen ab dem 30. Altersjahr eine grosse Lohnschere zwischen Männern und Frauen. Diese Tatsache hat laut Zobrist damit zu tun, dass Frauen, die in dieser Lebensphase ihr erstes Kind bekommen, in der Regel verheiratet sind.
50+ finden wieder leichter einen Job
Die Arbeitslosenzahlen lassen einen überraschenden Schluss zu: 50+ haben es einfacher als Jüngere, einen neuen Job zu finden. Der Fachkräftemangel in der Schweizer Wirtschaft entschärft die Altersguillotine – hebt sie aber nicht auf. Der Blick schreibt:
Wer älter als 50 ist und seinen Job wechselt oder verliert, der hat Mühe, eine neue Arbeitsstelle zu finden. So lautet das Vorurteil, das lange Zeit auch mit Zahlen belegt werden konnte. Doch der Wind hat scheinbar gedreht. Ältere haben es nun sogar wieder leichter als Jüngere, einen Job zu finden.
Die Arbeitslosenquote ist bei den 50- bis 64-Jährigen in den vergangenen zwei Jahren von über 3 Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Sie liegt damit unter der Quote der 25- bis 49-Jährigen, die 2 Prozent beträgt.
Goldener Ruhestand – wie lange noch?
Anteil der Bevölkerung ab 65, der in einem Privathaushalt legt, der …
Viele Pensionierte verfügen über erhebliche Vermögenswerte, die sie meist nicht aufbrauchen, dafür aber vererben wollen. Der «goldenen» Pensionierten-Generation steht eine mit Blick auf die eigene Altersvorsorge pessimistische Mehrheit der 25- bis 64-Jährigen gegenüber. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Swiss Life in ihrer neuen Studie «Goldener Ruhestand» – wie lange noch? den (Ent-)Sparprozess, die Pflegekosten sowie das Thema (Ver-)Erben im Rentenalter. In der Studie wird ausgeführt:
Pensionierte in der Schweiz beurteilen ihre finanzielle Situation mehrheitlich als gut und im Durchschnitt besser als die Bevölkerung unter 65. An diesem Umstand hat sich in den letzten Jahren wenig verändert, obwohl das Altersvorsorgesystem zunehmend vor Herausforderungen steht und Reformen benötigt. (…)
Die grundsätzlich positive Momentaufnahme des hohen Grads an finanzieller Selbstbestimmung der heutigen Pensionierten widerspiegelt sich auch darin, dass Vermögen im Rentenalter im Durchschnitt nicht verzehrt werden – zumindest, solange man zuhause wohnt. 2020 lebten 34% der Menschen ab 65 in einem (Privat-)Haushalt, der weiter Geld auf die Seite legte. Lediglich 22% zehrten von ihrem Vermögen oder – in seltenen Fällen – verschuldeten sich. Die restlichen 44% gaben etwa so viel aus, wie hereinkam. (…)
Wegzug ins Ausland – und die Vorsorge?
Kurt Speck fasst auf HZ Insurance das Wichtigste zusammen, dass bei Auswanderung oder Arbeit im Ausland in Sachen Vorsorge zu bedenken ist.
Bei Erwerbstätigen, die für ihre Firma lediglich während ein bis zwei Jahren im Ausland tätig sind, besteht am wenigsten Handlungsbedarf. Mit dem Status des «Entsandten», der rechtlich mit EU und Efta exakt geregelt ist, kann der Mitarbeitende weiterhin im Schweizer Vorsorgesystem integriert bleiben.
Liegt das neue Aufenthaltsland ausserhalb des europäischen Raums, ist zu klären, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. Trifft dies zu, kann die Person im angestammten Vorsorgesystem versichert bleiben.
Mehrheitlich unbezahlt
Ein- und Austritte aus dem Erwerbsleben
BFS. Die Arbeitsmarkteintritte (Wechsel von «Nichterwerbsperson» zu «Erwerbsperson») überstiegen zwischen 2010 und 2018 die Arbeitsmarktaustritte (von «Erwerbsperson» zu «Nichterwerbsperson/verstorben»). Seit 2019 finden hingegen mehr Austritte als Eintritte statt: 2021 lag die Differenz bei -28’000 Erwerbspersonen (274’000 Eintritte gegenüber 302’000 Austritten).
Seit Mitte der 90er Jahre liegen die Arbeitsmarkteintritte der Frauen deutlich über den Austritten. Seit sechs Jahren ist die Situation jedoch anders: die Austritte entsprechen nahezu den Eintritten. Bei den Männern werden die Eintritte seit 25 Jahren grösstenteils durch die Austritte kompensiert.
Mehr Eigenverantwortung bei sinkender Ersatzquote
Michael Ferber beschreibt in der NZZ die Folgen der sinkenden Ersatzquote für Versicherte und das System unserer Altersvorsorge. Betroffen sind vor allem Bezüger mittlerer Einkommen. Ferber schreibt:
In der Tat ist die durchschnittliche Ersatzquote in der Schweiz laut der Investmentgesellschaft Swisscanto bei einem Lohn von 80 000 Franken im Zeitraum 2011 bis 2020 um 11 Prozentpunkte auf 69 Prozent zurückgegangen. Die Niederlande oder Dänemark kommen hier laut dem Global-Pension-Index auf Werte von mehr als 80 Prozent.
Gemäss Studien von Finanzdienstleistern ist die Ersatzquote für manche Bevölkerungsgruppen sogar unter 60 Prozent gefallen. Dies ist heikel –denn dieses Ziel wird aus der Schweizer Verfassung abgeleitet, in der steht, die Renten aus erster und zweiter Säule sollten im Ruhestand die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen.
Lohngefälle kein Mass für Diskriminierung
Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Ergebnissen der neuesten Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern basierend auf der LSE 2020:
Die neuste Analyse des Bundesamtes für Statistik legt offen, dass sich das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern insgesamt verringert hat. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die geschlechterspezifischen Profile im Arbeitsmarkt angleichen. Entscheidend bleiben für die Arbeitgeber aber nach wie vor die betrieblichen Lohngleichheitsanalysen. (…)
Die Analyse legt auch offen, dass der unerklärte Anteil an den Lohnunterschieden im Jahr 2020 zugenommen hat. Betrachtet man diese Werte aber genauer, zeigt sich, dass der öffentliche Sektor einen besonders grossen Teil zu dieser Entwicklung beträgt.
Während der unerklärte Anteil im privaten Sektor relativ moderat um 1 Prozent anstieg, nahm dieser im öffentlichen Sektor im gleichen Zeitraum um sage und schreibe 9,5 Prozentpunkte zu.
Haushaltbudgets im Zeichen von Corona
BFS. Bei den Ausgaben der Privathaushalte in der Schweiz zeigten sich 2020 im Vergleich zu den Vorjahren grössere Veränderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie. So wiesen insbesondere die durch Einschränkungen betroffenen Bereiche deutliche Rückgänge auf: Die Ausgaben für Gast- und Beherbergungsstätten etwa sanken im Vergleich zu 2019 um 38% auf 343 Franken pro Monat. Bei den Einkommen hingegen sind im Jahr 2020 keine signifikanten Verschiebungen zu beobachten.
Das durchschnittliche verfügbare Einkommen von 6789 Franken pro Monat ist mit dem von 2019 vergleichbar. Zum Haushaltseinkommen zählen nebst den monatlich ausbezahlten Löhnen und Zulagen auch die jährlichen Zahlungen wie zum Beispiel der 13. Monatslohn. Erhaltene Renten, Sozialleistungen und Überweisungen von anderen Haushalten sowie Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden ebenfalls dazugerechnet.





